Abwasserentsorgung

Abwassergebühren

Für die Benutzung der Anlagen zur Abwasserversorgung erhebt die Gemeinde Ronshausen auf der Grundlage der Entwässerungssatzung Abwassergebühren.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch z. Zt. 6,02 Euro.

Es werden Vorauszahlungsbeträge aufgrund von Erfahrungswerten (Verbrauch des Vorjahres bzw. bei Neuzahlern ca. 30 cbm pro Person und Jahr) festgesetzt.

Die Zahlungstermine hierfür sind quartalsmäßig: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung der Abwassergebühr mit dem Grundstückseigentümer. Ausnahmeregelungen können unter bestimmten Voraussetzungen getroffen werden.

Abwasserbeiträge

Wenn ein Grundstück erstmals an die Anlagen zur Abwasserbeseitigung angeschlossen werden kann, erhebt die Gemeinde zur Deckung des Aufwands für die Schaffung Beiträge, die nach der Grundstücksfläche und der zulässigen Geschossfläche bemessen werden.

Die näheren Einzelheiten regelt die Entwässerungssatzung.

Der Beitrag beträgt für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an eine Sammelleitung
je qm Grundstücksfläche (F)  1,40 Euro und
je qm Geschossfläche (GF)  1,40 Euro.