Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 "Auf dem Stein Süd"
Bekanntmachung der Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 „Auf dem Stein Süd“ der Gemeinde Ronshausen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ronshausen hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Auf dem Stein Süd“ am 25.04.2024 als Satzung beschlossen.
Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Außenbereich auf einer Fläche südlich an die Bahntrasse angrenzend im westlichen Ortsrandbereich von Ronshausen:
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Gemarkung Ronshausen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan:
Flur 25, Flurstücke: 35, Teil aus 38/1, 39, Teil aus 40, 64 und 68, 69/1, 99/31,100/33, 103/36, 107/34
Ausgleichsflächen B1:
Flur 25, Flurstücke: Teil aus 38/1
Ausgleichsflächen B2:
Flur 25, Flurstücke: 91/42, 92/42,133/42
Ausgleichsflächen B3:
Flur 25, Flurstücke: Teil aus 40 und 99/31
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215, Abs. 1, BauGB Verletzungen von Vorschriften unbeachtlich werden, wenn
1. eine nach § 214, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3, BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214, Abs. 2, BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214, Abs. 3, Satz 2, BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Ronshausen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Vorstehendes gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind für Bebauungspläne, die nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt worden sind.
Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten und er kann während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Rathaus der Gemeinde Ronshausen, Eisenacher Str.12a, 36217 Ronshausen, Montag –Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr, 13:30-15:30 Uhr, Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr, Freitag 08:00 – 12:00 Uhr nach vorheriger Terminabsprache eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Ronshausen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Ronshausen, 09. Oktober 2024
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN
gezeichnet
Markus Becker
Bürgermeister