Verwendung des genossenschaftlichen Jagdertrages
Die gemeinsame Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Ronshausen und der Angliederungsjagdgenossenschaft Ronshausen hat am 14. März 2025 auf der Grundlage des § 10 c) der jeweiligen Satzungen über die Verwendung des Jagdertrages aus dem Geschäftsjahr vom 01.04.2024 bis 31.03.2025 beschlossen.
Hiernach ist der etwaige Reinertrag aus der Jagdnutzung des Geschäftsjahres 2024/2025 nicht auszuzahlen (§ 15 Abs. 1 der Satzung).
Dieser Versammlungsbeschluss wird hiermit gemäß § 18 der jeweiligen Satzungen ortsüblich bekannt gemacht.
Ronshausen, 14.04.2025
Der Jagdvorstand
Dr. Rolf Schwarz, Jagdvorsteher
Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Ronshausen veröffentlicht.
Ronshausen, 14.04.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ronshausen
gezeichnet
Markus Becker, Bürgermeister