Offenlegung der erneuten verkürzten Entwurfsoffenlage zur 4. Änderung
Bauleitplanung der Gemeinde Ronshausen
Offenlegung der erneuten verkürzten Entwurfsoffenlage zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „PV-Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen“ gemäß § 4a (3) BauGB mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ronshausen hat in ihrer Sitzung am 25.05.2023 die Aufstellung 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „PV-Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen“ beschlossen.
Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „PV-Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen“ erfolgte in dem Zeitraum vom 14. Juli 2023 bis einschließlich 28. Juli 2023.
Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (2) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „PV-Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen“ erfolgte in dem Zeitraum vom 21. Februar 2024 bis einschließlich 25. März 2024.
Eine erneute Offenlage nach § 3 Abs. 2 in der Zeit vom 15.07.2024-16.08.2024 sollte bis dahin bekannte Fehler heilen.
Die Prüfung des Flächennutzungsplanverfahrens durch das Regierungspräsidium Kassel hat ergeben, dass weiterhin Verfahrensfehler bestehen. Diese sind:
- keine ausreichende Alternativenprüfung im Umweltbericht
- keine Darlegung der umweltrelevanten Informationen in der Bekanntmachung nach § 3 (2) BauGB..
Neben weiteren formalen Punkten erfordert dies eine weitere verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a (3), (Zeitraum siehe unten).
Auflistung der Flurstücke:
Der Geltungsbereich für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „PV-Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen“ umfasst folgende Grundstücke: Gemarkung Ronshausen, Flur 1, Flurstücke 58/3, 77/ und Teil aus 115/4 mit einer Gesamtgröße von ca. 7.070m²
Planzeichen: Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes
Ziel und Zweck der Bauleitplanung mit Alternativenprüfung
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die vorbereitende Planung für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Solarfreiflächenanlage auf einer Konversionsfläche, wie von der Regionalplanung und oben zu lesen ist, bereits bestätigt wurde.
Konversionsflächen gelten laut Regionalplanung Kassel als geeignete Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und sind anderen Flächen vorzuziehen. Da es keine weiteren Konversions- oder vergleichbare Flächen in Ronshausen gibt, stehen keine Alternativen zu dieser Fläche zur Verfügung.
Die Gemeinde Ronshausen hat ein Rahmenkonzept über das gesamte Gemeindegebiet erstellt, um konfliktfreie bzw. konfliktarme Flächen zur Umsetzung von Photovoltaikfreiflächenanlagen zu ermitteln.
In diesem Konzept ist der Standort der ehemaligen Kläranlage als einzige Konversionsfläche im Gemeindegebiet als geeignete Fläche für eine PV-Freiflächenanlage ermittelt und von der Gemeindevertretung befürwortet worden.
Luftbildaufnahme der Kläranlage 2009 vor dem Rückbau der Kläranlage
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes „PV-Freiflächenanlage ehemalige Kläranlage Ronshausen“ mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht gemäß § 4a (3) BauGB ist in der Zeit vom 10.03.2025 bis einschließlich 21.03.2025 über die Internetseite https://www.ronshausen.de sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r einseh- und abrufbar.
Zusätzlich liegen die erwähnten Unterlagen während der Dienststunden der Gemeinde Ronshausen im Rathaus, Eisenacher Straße 12a, 36217 Ronshausen
Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und Montag und Dienstag von 13:30 – 15.30 Uhr sowie Donnerstag von 13.30 bis 17.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:
- Umweltbericht mit Artenschutzbeitrag (erstellt vom Planungsbüro Wacker)
-Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Untere Naturschutzbehörde
Bedenken zum Standort der ehemaligen Kläranlage als geeignete PV-Anlage, der Horstumsetzung und der Ausgleichsmaßnahmen
-Regierungspräsidium Kassel, Grundwasserschutz
Forderung, dass die als Betriebsbrunnen geführte Wassergewinnungsanlage „Brunnen RÜB 630“ nicht beeinträchtigt werden darf.
-Regierungspräsidium Kassel, Obere Naturschutzbehörde
Hinweis zur Überarbeitung der Kompensationsbewertung und Zaunbepflanzung
-Regierungspräsidium Kassel, Abwasser
Hinweis zum Maststandort des Storchenhorstes im Überschwemmungsgebiet
-Hessen Mobil
Es wurde ein RPS (ausschreiben!) Gutachten gefordert, diese wurde erstellt und liegt vor.
-NABU
Aspekte zum Landschaftsbild, Wasserschutz uns Natur- und Artenschutz sind nicht ausreichend berücksichtig
Zu den Einwänden des NABU wurde in der Gemeindevertretersitzung 29.08.2024 beraten und es erfolgte eine Abwägung mit Rückstellung der Einwände
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei dem für die Planung Verantwortlichen Büro (heinrichwacker57@aol.com) elektronisch oder der Gemeinde Ronshausen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs.6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ronshausen unter https://www.ronshausen.de/datenschutzerklaerung.html abrufbar.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Auf folgenden Hinweis nach § 3 Absatz 3 BauGB zu den Umweltverbänden wird hingewiesen:
Bei Flächennutzungsplänen ist ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können
Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Ronshausen in Verbindung mit § 4a (3) BauGB.
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN
gezeichnet
Markus Becker
Bürgermeister
Weitere Unterlagen:
4. Änderung FNP Kläranlage Beschluss
Bericht zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
EABestand zum B-Plan Nr. 22 Kläranlage Ronshausen
EAPlanung zum B-Plan Nr. 22 Kläranlage Ronshausen
Entwurf Begründung zum FNP Kläranlage Ronshausen
Entwurf Umweltbericht FNP Kläranlage Ronshausen