Genehmigung zur 2. Änderung des Flächennutzsplanes

Bauleitplanung der Gemeinde Ronshausen
Bekanntmachung der Genehmigung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes  


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ronshausen hat in ihrer Sitzung vom 25.04.2024 die 2. Änderung des Flächennutzungsplans als Satzung beschlossen.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ronshausen wurde mit Verfügung vom 27.09.2024 (AZ: RPKS-21-61a 1317/1-2024/2) durch das Regierungspräsidium in Kassel genehmigt.

Das Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Außenbereich auf einer Fläche südlich an die Bahntrasse angrenzend im westlichen Ortsrandbereich von Ronshausen:

Geltungsbereich des Flächennutzungsplans:

Gemarkung Ronshausen:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan:
Flur 25, Flurstücke: 35, Teil aus 38/1, 39, Teil aus 40, 64 und 68, 69/1, 99/31,100/33, 103/36, 107/34
Ausgleichsflächen B1:
Flur 25, Flurstücke: Teil aus 38/1
Ausgleichsflächen B2:
Flur 25, Flurstücke: 91/42, 92/42, 133/42
Ausgleichsflächen B3:
Flur 25, Flurstücke: Teil aus 40 und 99/31

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215, Abs. 1, BauGB Verletzungen von Vorschriften unbeachtlich werden, wenn

1. eine nach § 214, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3, BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2. ​eine unter Berücksichtigung des § 214, Abs. 2, BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und

3. nach § 214, Abs. 3, Satz 2, BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Ronshausen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Vorstehendes gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind für Bebauungspläne, die nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt worden sind.

Der Flächennutzungsplan wird mit der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten und er kann während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung im Rathaus der Gemeinde Ronshausen, Eisenacher Str.12a, 36217 Ronshausen, Montag –Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr, 13:30-15:30 Uhr, Mittwoch 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr, 13:30-17:30 Uhr, Freitag 08:00 – 12:00 Uhr nach vorheriger Terminabsprache eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 10 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Ronshausen.

Mit Vollendung dieser öffentlichen Bekanntmachung ist diese 2. Änderung des Flächennutzungsplanes, gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

Ronshausen, 08. Oktober 2024

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN
gezeichnet
Markus Becker
Bürgermeister