Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Angliederungsjagdgenossenschaft Ronshausen-Machtlos
Alle Jagdgenossen der Angliederungsjagdgenossenschaft Ronshausen-Machtlos werden hiermit für Samstag, 07. Dezember 2024, 19:30 Uhr, zur diesjährigen Genossenschaftsversammlung in das Gasthaus Möller, Raiffeisenstraße 1, in Machtlos eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie der Beschlussfähigkeit,
3. Bericht des Jagdvorstehers über das Jagdjahr 2023/2024
4. Kassenbericht
5. Kassenprüfungsbericht und Entlastung des Gesamtvorstandes
6. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Jagdertrages
7. Verschiedenes
Die Versammlung ist (unabhängig von der Zahl der Erschienenen) beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß (durch diese Bekanntmachung, die auch für auswärtige Jagdgenossen gilt) eingeladen ist.
Jede/r Stimmberechtigte kann sich durch eine volljährige geschäftsfähige Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Alle Anwesenden haben sich namentlich mit Angabe der bejagbaren Fläche in eine Anwesenheitsliste einzutragen.
Auslegung der Jagdkataster
Das Jagdkataster der Angliederungsjagdgenossenschaft Ronshausen-Machtlos wird zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und –genossen in der Zeit vom 22.11. bis 06.12.2024 beim Jagdvorsteher Herrn Jürgen Leimbach, Telefon (06678) 573 öffentlich ausgelegt.
Einsprüche gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Jagdkataster (Eigentums- oder Nutzungsänderungen etc.) sind während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift einzureichen. Die Einsprüche (Änderungsmeldungen) müssen begründet sein und mit einem Grundbuch-Auszug belegt werden.
Auslegung der Niederschrift
Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung 2024 wird in der Zeit vom 16.12. bis 31.12.2024 – wie vorstehend zu den Jagdkatastern genannt – zur Einsichtnahme ausgelegt.
Ronshausen, 13. November 2024
gezeichnet
Jürgen Leimbach
Jagdvorsteher
Die vorstehende amtliche Bekanntmachung wird gemäß § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Ronshausen veröffentlicht.
Ronshausen, 13. November 2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ronshausen
gezeichnet
Markus Becker, Bürgermeister