Bekanntgabe der Trinkwasser-Härtebereiche
Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) in der Fassung vom 17.07.2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3274), haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers jährlich einmal bekanntzugeben.
Nach den Untersuchungsergebnissen der Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH, Luisenthal, vom 17.03.2023 gibt die EAM Netz GmbH, Wiesenweg 1, 36179 Bebra, folgende Zahlen für die Gemeinde Ronshausen bekannt:
Ortsteil Ronshausen: 1,22 mmol/l ≅ 6,8 °dH ≅ Härtebereich weich
Ortsteil Machtlos: 2,56 mmol/l ≅ 14,3 °dH ≅ Härtebereich hart
Die Verbraucher werden gebeten, im Interesse des Gewässerschutzes die obigen Angaben bei der Mengenbemessung für Wasch- und Reinigungsmittel zu berücksichtigen.
Ronshausen, 29. Mai 2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ronshausen
gezeichnet
Becker, Bürgermeister