Bekanntgabe der Trinkwasser-Härtebereiche

Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz – WRMG) in der Fassung vom 17.07.2013 (BGBl. I S. 2538), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 3 des Gesetzes vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3274), haben die Wasserversorgungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers jährlich einmal bekanntzugeben.

Nach den Untersuchungsergebnissen der Gesellschaft für Wasser- und Abwasserservice mbH, Luisenthal, vom 17.03.2023 gibt die EAM Netz GmbH, Wiesenweg 1, 36179 Bebra, folgende Zahlen für die Gemeinde Ronshausen bekannt:

Ortsteil Ronshausen: 1,22 mmol/l ≅  6,8 °dH  ≅ Härtebereich weich
Ortsteil Machtlos:       2,56 mmol/l ≅ 14,3 °dH   ≅ Härtebereich hart

Die Verbraucher werden gebeten, im Interesse des Gewässerschutzes die obigen Angaben bei der Mengenbemessung für Wasch- und Reinigungsmittel zu berücksichtigen.

Ronshausen, 29. Mai 2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ronshausen
gezeichnet
Becker, Bürgermeister