Bebauungsplan Nr. 21 "Am Erxhäuser Berg"

Offenlegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.: 21 „Am Erxhäuser Berg“ in der Gemarkung Ronshausen gemäß § 3 (2) BauGB mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ronshausen hat in ihrer Sitzung am 25.05.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „Am Erxhäuser Berg“ beschlossen.

Die Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und der Vereine nach § 63 BNatSchG zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „Am Erxhäuser Berg“ erfolgte in dem Zeitraum vom 02.01.2024 bis 07.02.2024.

Auflistung der Flurstücke:
Der Geltungsbereich für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „Am Erxhäuser Berg“ der Gemeinde Ronshausen umfasst folgende Grundstücke:Gemarkung: Ronshausen, Flur 1, Flurstücke: 32, 36, 37, Teil aus 108 mit einer Gesamtgröße von ca. 5,9 ha

Ziel und Zwecke der Bauleitplanung:
Ziel und Zwecke der Planung ist im Geltungsbereich des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine PV-Freiflächenanlage zu errichten. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,9 ha. Die Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien dient den Zwecken des Klimaschutzes und damit auch im Interesse der Gemeinde. 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ronshausen hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Am Erxhäuser Berg“ der Gemeinde Ronshausen beschlossen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit zeichnerischer Darstellung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit Umweltbericht gemäß § 3 (2) BauGB ist in der Zeit vom 10.02.2025 bis einschließlich 11.03.2025
über die Internetseite http://www.ronshausen.de sowie auf dem Bauleitplanungsportal für das Land Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/p-r einseh- und abrufbar.

Zusätzlich liegen die erwähnten Unterlagen während der Dienststunden der Gemeinde Ronshausen im Rathaus, Eisenacher Straße 12a, 36217 Ronshausen
Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 sowie Montag und Dienstag von 13:30 – 15.30 Uhr und Donnerstag vom 13.30 – 17.30 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Folgende umweltrelevante Information liegen vor:
- Umweltbericht mit Artenschutzbeitrag und Bewertung der Umweltauswirkungen
- Forstamt Rotenburg: zu Wald bestockten Flächen im Geltungsbereich, für die eine Ersatzaufforstung erforderliche ist.
- Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Untere Naturschutzbehörde: zu einem § 30 Biotop und einem Ökokonto im Geltungsbereich, das nicht aufgelöst werden kann.
- Regierungspräsidium Kassel, Regionalplanung: Bedenken wegen mit Bäumen bestandenen Sukzessionsbereichen und deren möglicher Beseitigung durch die vorliegende Planung.
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Grundwasserschutz-Altlasten-Bodenschutz:
Hinweise zu grundwasserbezogenen Anregungen und Forderung nach einer bodenfunktionalen Kompensationsberechnung.
- Regierungspräsidium Kassel, Dezernat Landwirtschaft: zu Flächen mit einer Acker-/Grünlandzahl über 45 im Geltungsbereich.
- Regierungspräsidium Kassel, Oberste Forstbehörde: zur Beweidung von Wald bestockten Flächen im Geltungsbereich und evt. geplanter Rodung.
- Regierungspräsidium Kassel, Obere Naturschutzbehörde: Bedenken wegen Naturschutz und Ökokonto auf den nördlichen Flächen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei dem für die Planung Verantwortlichen Büro (heinrichwacker57@aol.com) elektronisch oder der Gemeinde Ronshausen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden.

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen sind im Internet auf der Homepage der Gemeinde Ronshausen unter https://www.ronshausen.de/datenschutzerklaerung.html abrufbar.

Im Parallelverfahren wird die Offenlegung der 3. Änderung des Flächennutzungs-plans der Gemeinde Ronshausen durchgeführt.

Diese öffentliche Bekanntmachung ergeht aufgrund § 6 der Hauptsatzung der Gemeinde Ronshausen in Verbindung mit § 3 (2) BauGB.

Ronshausen, 03. Februar 2025

DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE RONSHAUSEN
gezeichnet
Markus Becker, Bürgermeister

Weitere Unterlagen: 
B-Plan Nr. 21 Am Erxhäuser Berg ENTWURF 
Begründung und Umweltbericht
EA-Planung Bestand
EA-Planung 
SolarKonzept Karte 
V+E Plan