Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger haben anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl zu beantragen.

Diese Online-Beantragung eines Wahlscheins ist in der Zeit vom

13.01.2025, 00:00 Uhr bis 18.02.2025, 23:59 Uhr

möglich. Alle Wahlberechtigten haben eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass sie die Wahlunterlagen rechtzeitig beim Wahlamt beantragen.

Durch die Zusendung einer Wahlbenachrichtigung werden Sie darüber informiert, ob Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Ronshausen eingetragen sind. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen durch die Post erfolgt spätestens bis zum 01.02.2025.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung bis zum 01.02.2025 erhalten haben, dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Ronshausen (06622/9231-11 oder Charline.Klauer@ronshausen.de).

Aufgrund der kurzen Fristen bei dieser Bundestagswahl, können die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025, versendet werden. Die Wählerinnen und Wähler werden dringend gebeten, die Postlaufzeiten zu beachten.

Die Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt im Rathaus am Wahltag bis 18:00 Uhr vorliegen, auch hier sind die Postlaufzeiten zu beachten.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen klicken Sie bitte hier.