Ankündigung von Kartierungsarbeiten NordWestLink/SuedWestLink
SuedWestLink und NordWestLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Ronshausen nach § 44 EnWG
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH, TenneT TSO GmbH und 50Hertz planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindungen NordWestLink und/oder SuedWestLink. Die Bundesnetzagentur hat die beiden Vorhaben bereits im aktuellen Netzentwicklungsplan als energiewirtschaftlich notwendig bestätigt.
Im Zuge der Planungen sind verschiedene Vorarbeiten, wie zum Beispiel Untersuchungen zu Biotopen und Flora notwendig. Die Biotopkartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von SuedWestLink und NordWestLink mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen und gleichzeitig geeignete Trassenvarianten zu ermitteln.
Die Berechtigung zur Durchführung dieser naturschutzfachlichen Vorarbeiten bzw. die Duldung der Arbeiten durch den jeweiligen Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser Vorschrift soll die Planung, also die Vorbereitung und die Durchführung eines notwendigen Planfeststellungsverfahrens ermöglicht werden.
Umfang der Kartierungsarbeiten
Die Kartierungen erfolgen in den jeweiligen Untersuchungsräumen vollflächig. Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Vegetationsperioden.
Informationen zu den Kartierungsarbeiten
Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege zu betreten und / oder zu befahren und im Einzelfall Grundstücke zu betreten. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und der Aufenthalt auf den Flächen ist von geringer Dauer.
Eventuelle Schäden
Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Hiermit werden Kartierungsarbeiten für NordWestLink und SuedWestLink in der Gemeinde Ronshausen angekündigt. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 S. 1 EnWG mitgeteilt.
Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Ronshausen im Zeitraum von 01.04.2025 bis 31.12.2025.
Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den beigefügten Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Ronshausen zur öffentlichen Einsicht zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag, Dienstag von 13:30 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr) aus: Gemeinde Ronshausen, Eisenacher Straße 12 a, 36217 Ronshausen. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 06622 9231-14 möglich ist.
Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und der Vielzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jede Person im Vorfeld persönlich über das Betreten seiner bzw. ihrer Grundstücke bzw. Wege für die Nutzung als Zuwegung zu informieren.
TransnetBW GmbH, 0800 380 470-1, stromnetzdc@transnetbw.de, www.stromnetzdc.com
Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungsarbeiten stehen Mitarbeitende der TransnetBW GmbH zur Verfügung:
SuedWestLink und NordWestLink:
Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Gemeinde Ronshausen
Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH, TenneT TSO GmbH und 50Hertz planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindungen NordWestLink und/oder SuedWestLink. Die Bundesnetzagentur hat die beiden Vorhaben bereits im aktuellen Netzentwicklungsplan als energiewirtschaftlich notwendig bestätigt.
Im Zuge der Planungen sind verschiedene Vorarbeiten, wie zum Beispiel Untersuchungen zu Biotopen und Flora notwendig. Die Biotopkartierungen dienen der Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage, um die Vereinbarkeit von SuedWestLink und NordWestLink mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen und gleichzeitig geeignete Trassenvarianten zu ermitteln.
Die Berechtigung zur Durchführung dieser naturschutzfachlichen Vorarbeiten bzw. die Duldung der Arbeiten durch den jeweiligen Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit dieser Vorschrift soll die Planung, also die Vorbereitung und die Durchführung eines notwendigen Planfeststellungsverfahrens ermöglicht werden.
Umfang der Kartierungsarbeiten
Die Kartierungen erfolgen in den jeweiligen Untersuchungsräumen vollflächig. Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Vegetationsperioden.
Informationen zu den Kartierungsarbeiten
Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege zu betreten und / oder zu befahren und im Einzelfall Grundstücke zu betreten. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und der Aufenthalt auf den Flächen ist von geringer Dauer.
Eventuelle Schäden
Durch die Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen zeitnah beseitigt oder entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) entschädigt.
Bekanntmachung und Termine
Hiermit werden Kartierungsarbeiten für NordWestLink und SuedWestLink in der Gemeinde Ronshausen angekündigt. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 S. 1 EnWG mitgeteilt.
Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Ronshausen im Zeitraum von 01.04.2025 bis 31.12.2025.
Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus den beigefügten Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Gemeinde Ronshausen zur öffentlichen Einsicht zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Montag, Dienstag von 13:30 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 13:30 bis 17:30 Uhr) aus: Gemeinde Ronshausen, Eisenacher Straße 12 a, 36217 Ronshausen. Bitte beachten Sie, dass eine Einsicht der ausgelegten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung unter Telefonnummer 06622 9231-14 möglich ist.
Aufgrund der Größe des Untersuchungsgebiets und der Vielzahl der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigten wird es leider nicht möglich sein, jede Person im Vorfeld persönlich über das Betreten seiner bzw. ihrer Grundstücke bzw. Wege für die Nutzung als Zuwegung zu informieren.
Ronshausen, 05. März 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ronshausen
gezeichnet
Becker, Bürgermeister